Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge / Formulare
ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt