Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Leistungsbeschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt