Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

In Sachsen-Anhalt ist zuständige Behörde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle.

Voraussetzungen

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Für die Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt bis zu 30,00 Euro und bei Wiedererteilung der Anerkennung bis zu 45,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt