Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
-
Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
- Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
- Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
- persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
-
Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
-
Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Was sollte ich noch wissen?
Handwerkskammer (HWK)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt