Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
LK-SDL: Nähere Leistungsbeschreibung ( Stendal )
Ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) wird auch beim Umtausch Ihres Führerscheins benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
LK-SDL: Nähere Leistungsbeschreibung ( Stendal )
Grundsätzlich fallen für die Anforderung der Karteikartenabschrift keine Kosten an, es sei denn, diese ist für die Fahrerlaubnisbehörde mit einem erhöhten Aufwand verbunden.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt