Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt