Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
- die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
- die Voraussetzungen geprüft wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Veterinärbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Voraussetzungen
gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrenskosten
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Gebührenrahmen zwischen 25 Euro und 600 Euro
Tarifnummer 143.3.1. Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO LSA); Stand: Dezember 2009
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Rechtsgrundlage
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsbehelf
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt