Sonderregelungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz
Sonderregelungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz aufgrund der
aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Virus Covid-19
hier: Temporäre Aussetzung von ausgewählten Anforderungen der Feuerwehrdienstvorschriften Fristverlängerung für Fördermittelanträge nach Fördermittelrichtlinie Brandschutz
Gültigkeit von Führerscheinen der Klassen C1, C1E, C, CE
I. Allgemeine Lage
Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Virus Covid-19 wird als bekannt
vorausgesetzt. Damit verbunden ist ei ne sich täglich dynamisch weiterentwickelnde Lage. Bislang sind im Land Sachsen-Anhalt verschiedenste Maßnahmenpakete die zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung bzw. verlangsamten Verbreitung des Virus angeordnet sind, veranlasst. Eine gute Übersicht findet sich auf der Webseite des Landesamtes für Verbraucherschutz (LA V) unterfolgendem Link:
http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/infektionsschutz/infektionskrankheiten/coronavirus/#c234506
II. Besondere Lage
Die Anforderungen zur Infektionsvermeidung beeinflussen auch die Arbeit der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen. Wie viele Träger der Feuerwehren richtigerweise entschieden haben, sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, sowie sonstige Veranstaltungen im Bereich der Feuerwehren ausgesetzt. Es sind gegenwärtig alle Ausbildungsmaßnahmen, mit Ausnahme der Laufbahnprüfungen des feuerwehrtechnischen Dienstes am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge ausgesetzt. Vergleichbar wurde durch die Landkreise bezüglich der Kreisausbildung reagiert. Diese Maßnahmenführen insgesamt zu Problemen bei der Erfüllung der Mindestanforderungen, bei der Aus- und Fortbildung auf Standortebene sowie bei der Einhaltung der Anforderungen an
Atemschutzgeräteträger.
III. Regelungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
1.) Aus genannten Gründen ergehen folgende Ausnahmeregelungen, die eine temporäre Aussetzung von der Pflichterfüllung zulassen:
1.1 Nachweis der zu erbringenden jährlichen Ausbildungsstunden auf Standortebene, gemäß FwDV 2, Teil I Punkt 1.10 LSA1.2 Nachweis über die zu erbringenden Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger, gemäß FwDV 7, Punkt 6
1.3 Nachweis über die zu erbringende Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger mit Zusatzausbildung für Einsätze von "Einheiten im ABC-Einsatz" gemäß FwDV 500, Teil I, Punkt 1.4 .. (Träger von Chemiekalienschutzanzügen)
2.) Abweichend von den vorgenannten Regelungen nach Abstimmung mit der Feuerwehrunfallkasse-Mitte werden die turnusmäßigen G 26 Untersuchungen gemäß FwDV 7, Punkt 3 vorerst bis zum 30.09.2020 ohne Verlust der Einsatzbereitschaft ausgesetzt. Die Untersuchungen sind nach Ablauf der Aussetzungsfrist unverzüglich nachzuholen und nachzuweisen.
IV. Fristverlängerung Fördermittelanträge
Aus gleichem Grund wird die Antragsfrist für die Einreichung von Fördermittelanträgen nach der Zuwendungsrichtlinie Brandschutz (ZuwRL BrSchG i.v.m. RdErl. des MI vom 1.12.2017 - 24.2-04011)) gem. Punkt 5.2 um zwei Wochen verlängert. Die Fristverlängerung gilt auch für die Abgabefrist
beim Landesverwaltungsamt gem. Punkt 5.3 welches den Antrag folgend bearbeitet.Seite 3/3
V. Verlängerung von Führerscheinen der Klassen C1, C1 E, C,CE
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt prüft derzeit in Abstimmung mit den anderen Bundesländern die Aussetzung des automatischen Ablaufs von Führerscheinen der Klassen C1, C1 E, C und CE nach §23 Abs. 1 FeV für Einsatzkräfte in Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz.
Im Auftrag
Berkling