Zuwendungsbescheid Kolk
Damit fließen nun schon zum 3.Mal auf ihre Initiative Fördermittel in dieses Badegewässer der Ortschaft Bismark.
Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Schwerpunktbereich liegt in der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten und der touristischen Infrastruktur.
Das Vorhaben bezieht sich auf die Neugestaltung von Freiflächen und Zuwegungen im Freibad Kolk.
Bewilligt wurden vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Fördermittel in Höhe von 26.999,99 Euro.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Finanzierungsform ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung.
Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem Anteil von 75,00 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.08.2016 und endet am 15.11.2016.
Die Einheitsgemeinde trägt den Eigenanteil in Höhe von 9000,01 Euro.