Wichtige Informationen zum Schulbeginn am 27.08.2020

Die Vorgaben und Hinweise für die Schulen in Sachsen-Anhalt zielen darauf ab, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten sicherzustellen. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie erfordert es, das Infektionsgeschehen weiterhin regional zu beobachten und bei auftretenden Infektionsfällen die notwendigen Maßnahmen lokal bzw. standortspezifisch zu ergreifen. Damit soll ein möglichst flächendeckender Regelbetrieb sichergestellt werden.

Für die ersten beiden Schultage (27. und 28. August) gilt an den sachsen-anhaltischen Schulen eine Maskenpflicht, bis für alle Schüler*innen eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes vorliegt.

Den vollständigen Rahmenplan inkl. des Hygieneplans finden Sie unter: https://mb.sachsen-anhalt.de/

Darüber hinaus entscheiden die Schulleitungen, ob auf Grund der baulichen Gegebenheiten vor Ort von allen Personen innerhalb des Schulgebäudes, jedoch nicht während des Unterrichts, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Darüber hinaus sind individuelle Absprachen zum Tragen von Masken im Unterricht möglich.