Waldbrandstufe 5
🔥 Waldbrandstufe 5 🔥
Seit dem 20.04.2020 gilt im Landkreis Stendal die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 bis auf Widerruf.
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es... verboten:
🔹in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen
🔹durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden
🔹bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen
🔹im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden
🔹bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte,
von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.