Waldbrandstufe 3 - Kein Verbrennen von Gartenabfällen – bitte beachten!

Laut Verbrennungsverordnung des Landkreises Stendal ist ab dem 15.10.2018 bis 30. November mittwochs und samstags das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt.

Gemäß der Pressemitteilung des Landkreises vom 12.10.2018 dürfen aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Waldbrandstufe 3 im Landkreis Stendal momentan keine Feuer und somit keine Gartenfeuer entzündet werden. Die Gefahr, durch Funkenflug ein unkontrolliertes Feuer zu entzünden, ist zu groß.

Deshalb bittet Einheitsgemeindebürgermeisterin Annegret Schwarz die Gartenbesitzer unter Beachtung der Waldbrandstufe auf die Verbrennung der Gartenabfälle zu verzichten bis die Brandgefahr gesunken ist.

Über die aktuelle Waldbrandstufe kann sich über die Waldbrandapp des Landeszentrums Wald oder im Internet unter http://waldbrandapp.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/ informiert werden.