Wahl Schiedsperson 2018

Die Amtszeit der Schiedspersonen endet im September 2018

Für die Neubesetzung der Schiedsstelle im Jahr 2018, sucht die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Interessenten für die Funktion der ehrenamtlichen Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson.

Aufgabe der Schiedspersonen ist, festgefahrene Konfliktsituationenund verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen oder bei Sachbeschädigungen.
Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Weitere Informationen zum Ehrenamt, den Anforderungen und Aufgaben erhalten Sie im Ordnungsamt der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark). Bei Interesse wird um Kontaktaufnehme gebeten.

Kontakt:
Tel.: 039089/976-11 oder -40
Email: ordnungsamt@stadt-bismark.de