Verkehrseinschränkungen und Straßensperrungen innerhalb der Ortslage Bismark

Im Zuge des Ausbaus der Kirchhofstraße und Holzhausener Straße wird auch die Kreuzung Alte Straße/Straße der Einheit/ Kirchhofstraße/Holzhausener Straße in 2 Abschnitten ausgebaut.

Die Bauleistungen im 1. Bauabschnitt beginnen ab Montag, dem 11.09.2017.
Es werden die Einmündungen der Alten Straße und Kirchhofstraße bis in den Kreuzungsbereich hinein hergestellt.

Dazu ist eine halbseitige Sperrung der Kreuzung erforderlich, die Alte Straße wird hinter der Einmündung Neue Straße zur Sackgasse. Die Verkehrsregelung wird durch Ampeln in der Straße der Einheit und in der Holzhausener Straße erfolgen.
Die Anlieger und insbesondere die ansässigen Gewerbetreibenden in der Alten Straße werden gebeten, sich entsprechend darauf einzustellen und ggf. ihre Kundschaft darauf hinzuweisen.

Um Ärger zu vermeiden beachten Sie bitte, dass durch die Verkehrsregelung durch Ampeln in diesen Bereichen Halteverbot besteht, das nicht gesondert ausgeschildert werden muss.

In der Alten Straße bleibt das Parken in den gekennzeichneten Bereichen weiterhin erlaubt. Außerhalb dieser Flächen ist das Parken und auch das Halten verboten.

Das Ordnungsamt ist nicht darauf aus, „Knöllchen“ zu verteilen oder Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Aber bedenken Sie bitte, dass falsch geparkte Fahrzeuge in dieser Situation immer eine Behinderung von Rettungs- oder Einsatzfahrzeugen darstellen und ein verspätetes Eintreffen von Rettungskräften Menschenleben kosten könnte.

Für ihr Verständnis und ihre Toleranz sei allen Betroffenen schon jetzt herzlich gedankt.