Tierschutzförderung 2018

Der Städte- und Gemeindebund informiert darüber, dass es in diesem Jahr eine Tierschutzförderung gibt. Lesen Sie dazu folgendes Schreiben des Städte- und Gemeindebund und beachten Sie den dazugehörigen Antrag im Anhang.

Tierschutzförderung 2018;
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes vom
06.05.2015 (MBl. LSA 2016 S. 178)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt stellt gemäß o. g. Förderrichtlinie-Tierschutz auch für das Jahr 2018 Haushaltsmittel zur Förderung des Tierschutzes für investive Maßnahmen, Projekte des Tierschutzes und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Neben der Förderung besonders tiergerechter Haltungsbedingungen mit über den Tierschutznormen liegenden Anforderungen liegt der maßgebliche Schwerpunkt bei der Förderung baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der einzelnen Tierarten in Tierheimen.
Bewerben können sich alle gemeinnützigen Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein Tierheim führen oder eine Tierhaltung betreiben.

Die Bewerbungsfrist geht noch bis zum 30. Juni 2018.Der Antrag ist schriftlich beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg, einzureichen.

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen, wie die o. g. Förderrichtlinie und der Förderantrag, können entweder telefonisch unter 0391 5671925 (Frau Zimmermann) oder per E-Mail unter veterinaerwesen@mule.sachsen-anhalt.de angefordert werden.

Fragen zum Antragsverfahren können auch unter der angegebenen Telefon-Nummer gestellt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Antrag auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt http://www.mule.sachsen-anhalt.de/ bei Direktsuche: Tierschutz Förderung, abzurufen.

Das Antragsformular ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Bisher ist die Beteiligung eher gering und es stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Aus diesem Grunde möchten wir auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam machen und Sie bitten, diese Information in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde entsprechenden Vereinen und Verbänden zukommen zu lassen.