Straßenumbenennung – für den einen dringend notwendig – für den anderen vollkommen unnötig

Die Einheitsgemeinde beabsichtigt, die Straßenumbenennung von doppelten Straßennamen in der Einheitsgemeinde vorzunehmen.
Die gesetzliche Verpflichtung besteht bereits seit der Gründung der Einheitsgemeinde im Jahr 2010.
Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt der Einheitsgemeinde eingestellt.

In der Einheitsgemeinde gibt es 21 Straßennamen, welche mehrfach benannt sind. Das umfasst 78 Straßen im Gemeindegebiet.
So besteht allein die Dorfstraße 27 Mal in der Einheitsgemeinde.

Die Beschlussvorlage wird auf der Stadtratssitzung am 20.09.2017 das erste Mal gelesen und beraten. Eine Beschlussfassung soll im darauffolgenden Stadtrat erfolgen.
Somit soll den Ortschaften Zeit zur Durchführung der Anhörung und Einbeziehung der Bürger gegeben werden.

Der Bürgermeisterin ist bewusst, dass zur Notwendigkeit der Abschaffung der doppelten Straßennamen unterschiedliche Auffassungen über die Sinnhaftigkeit dieser Beschlussvorlage bestehen. Das ist legitim.
Trotz allem besteht die gesetzliche Notwendigkeit, eine Straßenumbenennung bei doppelten Straßennamen vorzunehmen. Dabei geht es auch um den Schutz der Einwohner u.a. bei Rettungseinsätzen oder Behördenermittlungen. Die Postzustellung soll somit ebenfalls geklärt werden.

Bei allem ist klar festzustellen, dass mit der Änderung des Straßennamens die dörfliche Identität der Einwohner in keinem Fall verloren geht.
Klädener bleiben Klädener, Deetzer bleiben Deetzer, Berkauer bleiben Berkauer usw.
Der Name des Ortsteiles findet sich in der Anschrift wieder.
Die Ortsschilder bleiben unberührt.

Mit den Ortsbürgermeistern hat die Bürgermeisterin verabredet, dass die Einwohner/Innen mit einbezogen werden sollen.

Bürgermeisterin Annegret Schwarz möchte die Bürger/Innen hiermit auffordern, sich einzubringen und gegenüber den Ortsbürgermeistern oder Ortschaftsräten entsprechende Vorschläge einzureichen. Oder besuchen Sie die Ortschaftsratssitzungen.

Selbstverständlich können auch entsprechende Vorschläge bei der Bürgermeisterin eingereicht werden.

In der beigefügten Tabelle sind die betroffenen Straßen in den jeweiligen Ortschaften aufgelistet.

Die Bürgermeisterin bittet – „Machen Sie von Ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch und unterbreiten Sie uns Ihre Vorschläge. Ich freue mich“.

Mehrfach benannte Straßennamen in der Einheitsgemeinde
1 Am Bahnhof Hohenwulsch
Kläden
Meßdorf
2 Bahnhofstraße Berkau
Bismark
Kläden
Meßdorf
Steinfeld
3 Bismarker Straße Büste
Kläden
4 Bülitzer Weg Beesewege
Kläden
5 Friedensstraße Bismark
Schinne
6 Gartenstraße Berkau
Bismark
Hohenwulsch
Kläden
7 Gartenweg Dobberkau
Schinne
8 Grünenwulscher Str. Kläden
Schinne
9 Hauptstraße Deetz
Hohenwulsch
Meßdorf
Schernikau
Schinne
10 Kastanienweg Bismark
Kläden
11 Kiefernweg Bismark
Schernikau
12 Kirchstraße Berkau
Hohenwulsch
13 Lindenweg Bismark
Deetz
14 Meßdorfer Straße Büste
Späningen
15 Neue Straße Bismark
Meßdorf
16 Platz der Jugend Bimark
Büste
17 Schulstraße Kremkau
Meßdorf
18 Schönebecker Str. Meßdorf
Späningen
19 Stendaler Straße Bismark
Kläden
Schernikau
20 Wiesenweg Belkau
Hohenwulsch
Steinfeld
21 Dorfstraße Arensberg
Badingen
Beesewege
Berkau
Biesenthal
Bülitz
Büste
Darnewitz
Döllnitz
Grassau
Grävenitz
Grünenwulsch
Holzhausen
Käthen
Kläden
Klinke
Könnigde
Kremkau
Möllenbeck
Poritz
Querstedt
Schäplitz
Schönebeck
Schorstedt
Späningen
Steinfeld
Wartenberg