Steigende Infektionszahlen im Landkreis Stendal - Testpflicht wird wieder ausgeweitet
[Pressemitteilung des Landkreis Stendal]
Seit dem vergangenen Wochenende ist im Landkreis Stendal die Zahl der täglich neu mit dem Covid-19-Erreger infizierten Personen drastisch gestiegen. Lag die Sieben-Tage-Inzidenz vor gut einer Woche noch bei 5 so erreichte sie am Montag dieser Woche den Wert von 38. Die in der Landesverordnung definierte Marke von 35 wurde am Dienstag an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit ist der Landkreis verpflichtet, die in letzter Zeit gewährten Erleichterungen zu widerrufen.
Aus diesem Grund hebt der Landrat mit Wirkung vom 11. August die Rechtsverordnung vom 04.08.2021 auf, in der die Testpflicht für bestimmte Bereiche ausgesetzt wurde.
Somit müssen die Besucherinnen und Besucher der im Folgenden genannten Angebote und Einrichtungen wieder einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dem gleichgestellt ist die Vorlage einer Bescheinigung über eine vollständige Impfung oder der Nachweis der Genesung von Covid-19 (GGG=Getestet, Geimpft, Genesen).
Dieser GGG-Nachweis muss somit beispielsweise vorgelegt werden beim Besuch von Kultureinrichtungen, Gaststätten, Sportanlagen oder Bürgerhäusern – wenn die besuchten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden. Angebote im Freien können ohne Nachweis wahrgenommen werden.
Die Aufhebung der Befreiung von der Nachweispflicht betrifft im Einzelnen:
Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen, Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und –treffpunkte, Angebote der Mehrgenerationenhäuser, Kultureinrichtungen, Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder, geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie, öffentliche und private Sportanlagen in Gebäuden sowie Stadt- und Naturführungen.
Über diese Aufzählung hinaus gilt die GGG-Nachweispflicht natürlich auch für alle anderen Angebote und Einrichtungen, für die gemäß der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der Fassung der dritten Änderung vom 2. August 2021, das Vorlegen eines Negativtests vorgeschrieben ist.
Landrat Patrick Puhlmann wirbt um Verständnis für diese notwendige Maßnahme und bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich um Mithilfe beim Verhindern der drohenden vierten Welle:
„Unsere Befürchtungen zu wieder ansteigenden Fallzahlen mit einer zunehmenden Zahl an Reiserückkehrern scheinen sich zu bestätigen. Die meisten der derzeitigen Neuinfektionen stehen im Zusammenhang mit Reiserückkehrern und deren Kontaktpersonen. Noch sind die Zahlen im Rahmen. Weitere Ansteckungen unter den zahlreichen Kontaktpersonen sind jedoch genauso zu erwarten, wie weitere erkrankte Rückkehrer aus Urlaubsgebieten. Wir müssen nicht in Panik verfallen, aber wir können vorerst nicht mehr alles völlig ungeschützt laufen lassen. Die Eindämmungsverordnung des Landes sieht vor, dass ab einer Inzidenz über 35 die Testpflicht erneut ausgeweitet werden muss. Die Vorlage eines negativen Tests oder eines Impf- oder Genesenennachweises wird hoffentlich dazu beitragen, dass eine Ausbreitung bei Feiern und Festen verhindert wird. Das sind im Moment die Stellen, wo aus einem Fall schnell 10 und mehr werden. Als Landkreis kommen wir auch nicht umhin, Kontrollen zur Einhaltung dieser Pflichten wieder einzuführen. Darüber hinaus müssen wir von jedem Rückkehrer aus Risikogebieten erwarten, dass er oder sie die vorgeschriebenen Quarantänezeiten einhält. Nur so können wir verhindern, dass aus wenigen Fällen viele werden. Das ist der Weg, die Zahl der infizierten Personen wieder nachhaltig zu senken.
Es scheint noch weit weg, aber: Mit Blick auf die drohenden Schließungen durch die „Bundesnotbremse“ bereits ab einer Inzidenz von 100, fordere ich die den Bund auf, endlich von der einseitigen Fokussierung auf die Inzidenz wegzukommen. Wir haben eine große Zahl an Geimpften im Landkreis und freie Krankenhauskapazitäten: Das muss endlich auch eine Rolle spielen.“
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