Die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit 2014 bis 2018 der Haupt- und Hilfsschöffen des Amtsgerichts Stendal und der Strafkammern des Landgerichts Stendal liegen ab dem 27.06.2013 eine Woche im Ordnungsamt der Einheitsgemeinde Stadt Bismark( Altmark) Breite Straße 11 im Zimmer 2.17 zu den Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
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