Regelungen zur Corona-Quarantäne

Landrat Patrick Puhlmann erlässt Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung

Pressemitteilung des Landkreises Stendal:

Der Landkreis Stendal erlässt aufgrund der §§ 16 Abs. 1, 29, 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der derzeit gültigen Fassung und auf der Grundlage der aktuellen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sowie des Quarantäneerlasses des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2022 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen und Kontaktpersonen. Sie ist seit dem 12. Februar 2022 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung regelt unter anderem:

Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR) nachgewiesen wurde, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne (häusliche Absonderung) zu begeben - ohne dass es einer vorherigen Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf. Betroffenen wird automatisch ein Quarantäneschreiben und Genesenenschreiben zugestellt – aufgrund der extrem hohen Fallzahlen kommt es hier derzeit zu längeren Wartezeiten. Basis ist die Meldepflicht der Labore. Sie informieren das Gesundheitsamt über jeden positiven PCR-Nachweis.

Im Anhang finden Sie die Allgemeinverfügung.