Regeln zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen geändert ab 20.04.2020

Mit Inkrafttreten der 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt am 20.04.2020, gelten geänderte Regelungen zur Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen. Zum Nachweis des Anspruches ist durch die Eltern und Sorgeberechtigten folgendes Formular in den Einrichtungen abzugeben

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