Pressemitteilung des Landkreises: Novavax-Impfstoff: Voranmeldung für Impftermin ab sofort möglich

Sonderimpfaktion: Sonnabend, 26. Februar 2022 / Allgemeinverfügung Corona-Quarantäne: Anpassungen in Kraft seit dem 18.02.2022

Auszüge aus der Pressemitteilung des Landkreis Stendal -->

Für Impftermine mit dem neuen Covid19-Impfstoff Nuvaxovid vom Hersteller Novavax sind im Landkreis Stendal ab sofort Voranmeldungen möglich. Das Gesundheitsministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat folgende Festlegungen zur Impfung getroffen.

Wer: Bislang ungeimpfte Beschäftigte der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG erfassten Bereiche (insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Pflege und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen); Details siehe FAQ Handreichung des Bundesministeriums für Gesundheit unter FAQs_zu_20a_IfSG.pdf (bundesgesundheitsministerium.de)

Wo: Interessenten können sich ab sofort für Impftermine registrieren lassen, die nach tatsächlicher Verfügbarkeit freigeschaltet werden. Und zwar:
Online unter www.landkreis-stendal.de/impfen.html
--> auf „Impftermin buchen“ klicken
--> Rubrik „Anmeldung Nuvaxovid“ auswählen
--> Felder ausfüllen & absenden

Telefonisch über die Service-Hotline des Landes Sachsen-Anhalt
--> 0391 – 2436 9971
--> Montag bis Freitag: 09:00 – 19:00 Uhr / Sonnabend und Sonntag: 13:00 – 17:00 Uhr

Wie weiter: Die Voranmeldung ist verbindlich. Anschließend:
--> erhalten Impfwillige eine PIN-Nummer, die zur späteren Terminbuchung berechtigt
--> werden per E-Mail benachrichtigt, sobald der Impfstoff verfügbar ist
--> wird ein Anmeldezertifikat (inkl. QR-Code) zugestellt, womit der Anmeldestatus gegenüber dem Arbeitgeber ausgewiesen werden kann
--> muss beim Impftermin eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis vorgelegt werden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Sachsen-Anhalt liegt.


Novavax: Impfbestellungen & Auslieferungen
Für Sachsen-Anhalt werden Ende Februar 2022 in einer ersten Lieferung rund 36.000 Impfdosen Nuvaxovid erwartet, die zunächst ausschließlich an die öffentlichen Impfstellen im Land verteilt werden. Das bedeutet: Im Landkreis Stendal wird in einem ersten Schritt nur in der zentralen Impfstelle Novavax verabreicht.

Impfstelle Stendal
in den Räumlichkeiten des Berufsbildungswerks Stendal (BBW)
Werner-Seelenbinder-Str. 2, Stendal
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9:00 – 16:30 Uhr und Mi: 10:00 – 18:00 Uhr
Terminbuchungen mit 14-tägigem Vorlauf
unter www.landkreis-stendal.de/impfen.html

Das Landesministerium meldet außerdem: Im 1. Quartal 2022 wird Deutschland voraussichtlich vier Millionen Impfdosen Nuvaxovid von Novavax erhalten. Für Sachsen-Anhalt ist mit einem Anteil von etwa 104.000 Impfdosen zu rechnen. Im 2. Quartal 2022 sollen dann deutlich mehr Impfdosen zur Verfügung stehen. In Abhängigkeit von den Liefermengen und der Inanspruchnahme der Voranmeldungen soll der Impfstoff dann auch sobald wie möglich allen Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhaltern angeboten werden, die bisher noch keine Corona-Schutzimpfung hatten.

Organisatorisches zur Impfung allgemein
Service-Hotline des Landes Sachsen-Anhalt zur Buchung, Stornierung & Verschiebung von Impfterminen:
- 0391 – 2436 9971
- Montag bis Freitag: 09:00 – 19:00 Uhr / Sonnabend und Sonntag: 13:00 – 17:00 Uhr

Darüber hinaus und außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit können Online-Dienste genutzt werden:
- Impftermin online buchen unter www.landkreis-stendal.de/impfen.html
- Impftermin stornieren unter www.landkreis-stendal.de/de/stornierung-eines-termins.html
- Freischaltung von online buchbaren Impfterminen mit 14-tägigem Vorlauf
 

Wichtige Hinweise zur Impfung:
- Impfausweis mitbringen (zwingend erforderlich)
- fünf Minuten vor Impftermin erscheinen
- Impfstoffe: Moderna, BioNTech, Johnson&Johnson
- Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen nach Empfehlung der STIKO
- Wer ohne Termin erscheint, muss mit Wartezeiten rechnen.
 

Sonder-Impfaktion – OHNE ANMELDUNG & TERMIN

Wann: Sonnabend, 26. Februar 2022, 08:00 – 15:00 Uhr
Wo: Grundschule Nord, Bergstraße 22b, 39576 Stendal
Wie: ohne vorherige Impfterminbuchung
Was: BioNTech, Moderna, Johnson&Johnson an vier Impfstrecken

Der Corona-Impfstoff Nuvaxovid vom Hersteller: Novavax wird am 26. Februar 2022 noch nicht zur Verfügung stehen.


Allgemeinverfügung Corona-Quarantäne: Anpassungen in Kraft seit 18.02.2022

Der Landkreis Stendal erlässt aufgrund der §§ 16 Abs. 1, 29, 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der derzeit gültigen Fassung und auf der Grundlage der aktuellen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts sowie des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt über das Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen beim Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 einschließlich der Omikron-Varianten in der Fassung vom 15.02.2022 eine Allgemeinverfügung. Sie ist seit dem 18. Februar 2022 in Kraft. Details sind nachzulesen unter Verordnungen und Verfügungen Landkreis Stendal (landkreis-stendal.de)

 

Land Sachsen-Anhalt regelt Lockerungen: 6. Änderung der 15. Eindämmungsverordnung in Kraft seit 18.02.2022

Die sechste Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt am Freitag, den 18. Februar 2022 in Kraft und gilt bis zum 5. März 2022. Diese sieht u. a. vor:

- Abkehr von der 2G-Pflicht im Einzelhandel: Beim Zugang zum Einzelhandel entfällt die Nachweispflicht des Immunitätsstatus. Es besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
- Abkehr von der 2G-Pflicht in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern. Für die genannten Bereiche soll künftig das 3G-Modell gelten.
- Aufhebung der Kontaktempfehlung für Geimpfte/Genesene: Die Kontaktempfehlung für vollständig geimpfte Personen oder Genesene, sich nicht mit mehr als zehn anderen Personen aufzuhalten, entfällt.
- Lockerung der Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/Nicht-Genesene: Die ursprüngliche Regelung, wonach sich Angehörige eines Haushalts und bis zu zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts treffen durften, wird gestrichen. Nunmehr gilt: Private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte oder Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens zehn Personen erlaubt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht bei privaten Treffen von zwei Haushalten, einschließlich der zu deren Haushalten gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
 

Details sind nachzulesen unter Landesportal Sachsen-Anhalt: Ministerien

--> Die Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 6. Änderung – Land Sachsen-Anhalt sowie die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und Kontaktpersonen – Landkreis Stendal findet ihr mit einem Klick auf das jeweilige Dokument oder in der Randspalte zum Download <--

Mobiles Impfteam in BismarkMobiles Impfteam in Bismark