Presseinformation: Impfen in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark

Der Landrat und die Einheits- und Verbandsgemeindebürgermeister haben sich Ende Januar dazu verständigt, dass die Impfung der ü80 jährigen Bürger und in Folge der ü70 jährigen Bürger dezentral an einem Standort in der jeweiligen Gemeinde vorgenommen werden soll.

Seitdem gab es zahlreiche Besprechungen und eine vor Ort Besichtigung der Räumlichkeiten.

Für die EHG Stadt Bismark (Altmark) wurde die Mehrzweckhalle in Bismark für geeignet eingestuft. Zwischenzeitlich liegt ein Lageplan zum Aufbau der Impfstrecken vor.

Es werden 5 Impfstrecken eingerichtet.

In der EHG sind 634 ü80 Bürger impfberechtigt.

Die Impfung erfolgt an einem Tag.

Die Erstimpfung erfolgt am Freitag, den 09.04.2021 ab 8.00 Uhr.

Die Zweitimpfung erfolgt am Freitag, den 14.05.2021 ab 8.00 Uhr.

Es gibt keine Ausweichtermine.

Die Terminvergabe für den genauen Impftermin erfolgt durch die EHG.

Dazu wird uns ein spezielles System zur Verfügung gestellt.

Die Terminvergabe erfolgt im 5 Minuten Takt.

Mit der Buchung des Ersttermins am 09.04.2021 wird automatisch der Zweittermin am 14.05.2021 gebucht, welcher zeitlich identisch ist. Ein zeitliches „Schieben“ der Uhrzeit des Zweittermins ist möglich.

Ein anderer Tag steht nicht zur Verfügung.

Sollten Bürger unabweichbar nicht  am 09.04. und 14.05.2021 zu Hause sein und somit das Impfangebot der dezentralen Impfung in Bismark nicht in Anspruch nehmen können, dann werden diese Bürger weiterhin die Möglichkeit haben, sich über die 116117 einen Impftermin in Stendal zu holen.
Die Buchung eines Impftermins an einem anderen Tag in einer anderen Einheits- oder Verbandsgemeinde ist nicht möglich.

Die Organisation eines reibungslosen Impfablaufs ist eine organisatorische und personelle Herausforderung, welcher sich der Landkreis und die Gemeinden im Interesse stellen wollen.
Nach wochenlangem Reden wollen wir Handeln und allen Impfwilligen die Möglichkeit der Impfung geben. 

Wir brauchen ehrenamtlich personelle Unterstützung an beiden Impftagen!

Für die Durchführung der Impfung ist natürlich Personal notwendig. Der Personaleinsatz liegt bei ca. 40 Personen und wird zu ungefähr gleichen Teilen vom Impfzentrum und den Kommunen getragen.
Die ärztliche Aufsicht übernehmen niedergelassene Ärzte aus der Region.

Es wird nicht möglich sein, dass das notwendige Personal aus der EHG ausschließlich über das Verwaltungsamt abgedeckt wird.
Aus diesem Grund möchte ich den Aufruf starten, wer uns bei der Impfaktion am 09.04. und 14.05 unterstützen kann, der möchte sich bitte bei der EHG melden.

Es wird Personal
-       für Botengänge (Material und Akten von A nach B)
-       Personen für die Betreuung der wartenden Bürger vor und nach der Impfung
-       Personen zur Prüfung der mitgebrachten Dokumente
-       Weiter Hilfsleistungen, wie z.B. Wegweisung u.ä.
gebraucht.

Bitte Unterstützen Sie uns bei der Bewältigung dieser so wichtigen Aufgabe!

Wer helfen möchte, der meldet sich bitte unter folgenden Nummern:
039089 97640 oder 97611 oder unter wirtschaftsfoerderung@stadt-bismark.de

 

Wie erfolgt die Terminvergabe in der EHG

1. Alle Bürger ü 80 erhalten bis zum 12.03.2021 ein Schreiben von mir, auf dem der Ablauf zur Vergabe des Impftermins genau erklärt ist:
Telefonnummern, wann anrufen, wann kommt jemand zu Ihnen nach Hause, um einen Termin zu vereinbaren.
Dem Schreiben sind das Aufklärungsblatt sowie die Einwilligungserklärung beigefügt,
zzgl. Info über Presse, Internet und soziale Medien. 

2. Am Freitag den 19.03. von 13.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag, dem 20.03.2021  von 09.00 bis 16.00 Uhr besteht die Möglichkeit, über 5 Telefonleitungen, welche den Ortschaften zugeteilt werden sollen, telefonisch Termine zu vereinbaren.
Die telefonische Terminvereinbarung soll bitte vorrangig durch berufstätige Kinder oder Enkel genutzt werden, welche für ihre Eltern/Großeltern einen Termin vereinbaren wollen.
Auch dies werde ich im o.g. Schreiben kommunizieren. 

3. In der 12. und 13. Kalenderwoche vom 22.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 werden zwei Mitarbeiterinnen aus meinem Haus die dann noch verbleibenden ü80 Bürgerpersönlich aufsuchen und einen Termin vereinbaren.
Im Anschreiben werde ich darüber informieren, welcher Ortsteil an welchem Tag aufgesucht wird, damit unsere ü80 jährigen auch zu Hause sind.

Die Mitarbeiterinnen können sich entsprechend ausweisen und wurden zuvor einem Schnelltest unterzogen.

4. Das Impfangebot bei Bürgern, welche das Haus aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können, d.h. absolut nicht transportfähig sind, werden wir in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum und den Hausärzte organisieren.

 

 

 

Gez. Annegret Schwarz
Bürgermeisterin

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