Neubau Sporthalle Schinne auf der Prioritätenliste 2019

Ministerium für Inneres und Sport - Pressemitteilung Nr.: 004/2019

Magdeburg, den 15. Januar 2019

Prioritätenliste Sportstättenbau bestätigt
16 Millionen Euro für Sportstätten im Land

In diesem Jahr stehen für die Sportstättenbauförderung in Sachsen-Anhalt insgesamt etwa 16 Millionen Euro Fördergelder des Landes zur Verfügung. 6,1 Millionen Euro sind bereits für in den Vorjahren bewilligte Maßnahmen gebunden. Die Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau hat nun 76 neue Anträge auf die Prioritätenliste 2019 gesetzt. Insgesamt waren 91 Anträge eingegangen. Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes, des LandesSportBundes sowie der kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder in der Arbeitsgruppe. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der vom LandesSportBund vorgetragenen sportfachlichen Argumente.
Zu den ausgewählten Antragstellern gehören bspw. die Landeshauptstadt Magdeburg (u. a. Ersatzneubau Hermann-Gieseler-Halle und Neubau der Bootshalle Bundesstützpunkt Kanu „Kleiner Werder“), die Stadt Burg (Sanierung Schwimmhalle), die Stadt Bismark (Neubau Sporthalle in Schinne) und der FSV Grün-Weiß Ilsenburg (Neubau Kunstrasenplatz).
Zur weiteren Verfahrensweise: Das Landesverwaltungsamt prüft alle als prioritär eingestuften Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide.

Sportminister Holger Stahlknecht: „Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den organisierten Sport in unserem Land sind mir wichtige Anliegen. Von daher freut es mich, dass im Bereich der Sportstättenförderung wieder zahlreiche Anträge berücksichtigt werden konnten.“

Unabhängig von der Prioritätenfestlegung gilt die Antragsfrist 1. Februar 2019 fürMaßnahmen des Vereinssportstättenbaus mit Gesamtkosten bis zu 50.000 Euro, die bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Der Landtag hatte in seinen Haushaltsberatungen die Förderung nochmals um zwei Millionen Euro erhöht. Diese Gelder werden vorrangig für eben diese Maßnahmen vergeben. Antragsformulare gibt es auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes:http://www.lsaurl.de/Formular?fbclid=IwAR0CgUyE_nihegUs_eBKzuCeWkPdP_P53sbkY_yERPvuE0IYrhzGhkIQoMk




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