Kreisverwaltung öffnet am Montag, den 5. Juli wieder

[Quelle: Pressemitteilung Landkreis Stendal]

Weitere Lockerungen greifen bereits. Dazu wurde vom Land Sachsen-Anhalt am 17.6.2021 die 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft gesetzt. Der Landkreis verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die am 28.06.2021 veröffentlichte Rechtsverordnung zur teilweisen Testbefreiung. Hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen ist insbesondere die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entscheidend. Diese wurde am 23.06.2021 mit Wirkung ab dem 1.7.2021 mit angepassten Inhalten beschlossen.

Das derzeitige Infektionsgeschehen SARS-CoV-2 ist im Landkreis Stendal mittlerweile bei dem 7 Tages-Inzidenzwert auf 0 gesunken.

Der Landrat hat auf Grundlage der geltenden rechtlichen Regelungen sowie des gesunkenen Inzidenzwertes die Öffnung der Kreisverwaltung ab 05.07.2021 veranlasst.

Öffnung der Häuser

Die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises Stendal sind ab dem 05.07.2021 wieder für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Die Einrichtung von Empfangsbereichen wie vor der Schließung erfolgt nicht. Eine vorherige Terminabstimmung mit dem entsprechenden Fachbereich, der besucht werden soll, ist für alle hilfreich und vermeidet lange Wartezeiten. Im Kontakt Bürger - Verwaltung sind die bekannten Hygieneregeln, insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern, das Vermeiden von Ansammlungen, Kontaktnachweise sowie die Maskenpflicht zwingend einzuhalten.

Apropos Maskenpflicht: In Anlehnung an die Regelungen der Eindämmungsverordnung für Ladengeschäfte besteht auch weiterhin die Verpflichtung, in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt insbesondere im Kontakt Besucher/Verwaltungsmitarbeiter.

Für die Kfz-Zulassungsstelle gilt nach wie vor die vorherige Terminabstimmung. Dies kann Online oder per Telefon erfolgen. Die entsprechenden Informationen sind auf der Landkreisseite www.landkreis-stendal.de vorhanden.

Dass das Infektionsgeschehen mitunter sehr dynamisch sein kann, hat uns die Erfahrung der letzten Monate mehr als deutlich gezeigt. Die Einhaltung der Maßnahmen ist auch weiterhin notwendig, um ein wieder steigendes Infektionsgeschehen möglichst zu verhindern.

Impfen

Landrat Patrick Puhlmann: „Zurzeit sind wir auf einem wirklich guten Weg der Pandemie die Stirn zu bieten. Hilfreich ist dabei die Impfung, zu welcher ich nur jedem Einwohner des Landkreises raten kann. In letzter Zeit ist das Interesse an einer Impfung eher gesunken. Ich rufe alle Menschen über 18 Jahre auf, diese Impfung auch zu nutzen. Machen Sie einen Termin. Warten Sie nicht, bis das Infektionsgeschehen wieder ansteigt, sondern sorgen Sie jetzt mit einem Impfschutz vor. Impfstoff und Termine sind derzeit ausreichend vorhanden. Jetzt kommt es auf jeden Einzelnen von Ihnen an.“

Der Landkreis stellt sich auf arbeitnehmerfreundliche Termine im Impfzentrum Stendal ein.

Ab Montag, den 05. Juli 2021 hat das Impfzentrum in Stendal an den Wochentagen bis 20.30 Uhr geöffnet, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben einen Termin zur Impfung gegen das Corona-Virus wahrnehmen zu können.

Verimpft wird zum überwiegenden Teil der Impfstoff Biontech-Pfizer.

Die Impf-Priorisierung wurde aufgehoben. Termine können durch jede Person ab 18 Jahre und unabhängig vom Wohnort ab dem 25.06.2021 unter 116 117 oder online über www.impftermin-service.de gebucht werden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Impfangebotes. Derzeit sind Impftermine frei und können ohne lange Wartezeiten genutzt werden.

Bürgertelefon

Wer die Dienste des Bürgertelefons im Rahmen der Corona-Pandemie nutzen möchte, wählt bitte folgende Telefonnummer: 03931 3524984