Informationen zum Verbrennen im Landkreis Stendal

In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30. November 2017 ist das Verbrennen gemäß der Verordnung des Landkreises Stendal erlaubt. Das gilt auch für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Bismark.
Gartenabfälle dürfen nur einmal im genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, mittwochs und samstags von 09:00 bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, in einem Kleinfeuer verbrannt werden. Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.