Informationen „zum Verbrennen“ im Landkreis Stendal


In der Zeit vom 01. Februar bis zum 15. März ist das Verbrennen gemäß der Verordnung des Landkreises Stendal erlaubt. Das gilt auch für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Bismark.

Gartenabfälle dürfen nur einmal im genannten Zeitraum auf dem Gartengrundstück, auf dem sie angefallen sind, mittwochs oder samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen, in einem Kleinfeuer verbrannt werden. Der Verbrennungsvorgang muss innerhalb von 2 Stunden beendet sein.

Lesen Sie dazu die nachfolgend abgedruckte Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal.