Informationen für alle Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer

Im LandkreisStendal dürfen vom 15. Oktober bis 30. Novemberund vom 01. Februar bis 15. März und Gartenabfälle verbrannt werden. Mittwochs und Samstags von 09.00 bis 18.00 Uhr (Achtung:das Feuer darf nur zwei Stunden dauern)
Folgende Regeln sind zu beachten:
-     Das Verbrennen ist verboten bei lang anhaltender trockener Witterung ab Waldbrandstufe drei und bei starkem Wind
-      Das Feuer muss ständig beobachtet werden.
-      Es dürfen nur Gartenabfälle verbranntwerden ( Baum,- Strauch-, Hecken und Rasenschnitte)
-      Zur Feuerbekämpfung muss ein geeignetesGerät bereitstehen.
-      Zwischengelagerte Gartenabfälle sind umzulagern, um Tiere vor dem Feuer zu schützen.
-      Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten( 5 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Krankenhäusern und Altenpflegeheimen und 30 Meter zum Wald)
Ordnungswidrigkeiten können nach der Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle und von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal
(veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Stendal am 08.Januar 2014) mit einer Geldbuße bis zu 100.000.00 Euro geahndet werden