Informationen für alle Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Das Verbrennen ist verboten bei lang anhaltender trockener Witterung ab Waldbrandstufe drei und bei starkem Wind
- Das Feuer muss ständig beobachtet werden.
- Es dürfen nur Gartenabfälle verbranntwerden ( Baum,- Strauch-, Hecken und Rasenschnitte)
- Zur Feuerbekämpfung muss ein geeignetesGerät bereitstehen.
- Zwischengelagerte Gartenabfälle sind umzulagern, um Tiere vor dem Feuer zu schützen.
- Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten( 5 Meter zu Gebäuden, 100 Meter zu Krankenhäusern und Altenpflegeheimen und 30 Meter zum Wald)
Ordnungswidrigkeiten können nach der Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle und von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal
(veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Stendal am 08.Januar 2014) mit einer Geldbuße bis zu 100.000.00 Euro geahndet werden