In wenigen Wochen startet wieder der Kampf gegen die Eichenprozessionsspinner

Es handelt sich hierbei um einen Schmetterling. Er kommt besonders in lichten Eichenwäldern, Waldrändern und Einzelbäumen vor.
Ihre Raupen fressen Knospen und Blätter von Eichen. Der Kahlfraß kann zum Absterben der Bäume führen. Zudem bilden sie Brennhaare, die ein Nesselgift enthalten. Das Nesselgift kann durch Einatmen und Berühren zu gesundheitlichen Beschwerden und Quaddeln fuhren.
Die Einheitsgemeinde Bismark als zuständige Behörde für die Gefahrenabwehr beteiligt sich an der Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner, organisiert und beauftragt durch den Landkreis Stendal. Für entsprechende Sicherungsmaßnahmen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, wie z.B. Absperrungen entsprechender Wege, Straßen, Plätze und sonstiger Flächen durch Warnschilder oder Sicherungskräfte am tage der Bekämpfung sowie die Information der Bevölkerung ist nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt im Rahmen der Gefahrenabwehr die jeweils zuständige Gemeinde, die Einheitsgemeinde Stadt Bismark ( Altmark) verantwortlich.
Das Ordnungsamt hat eine Auflistung vorbereitet, wo genau Maßnahmen gegen den „ Spinner „ vorgenommen werden sollen. Die Anmeldung der Bedarfsflächen sowie die Anzahl der zu bekämpfenden Einzelbäume für die Luft- und Bodenbekämpfung hat das Ordnungsamt am 06.März beim Landkreis Stendal vor gelegt.
Aus der Erfahrung aus dem Vorjahr wird sich der Bedarf erhöhen.


In wenigen Wochen startet wieder der Kampf gegen die Eichenprozessionsspinner