Fördermöglichkeiten im Jahr 2017 im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung – Anträge bis 01.03.2017 möglich

Die Dorfentwicklung ist Teil der Maßnahme Dorferneuerung und –entwicklung. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 10.07.2015 (MBl. LSA 2016 S. 122), Teil D - Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur. Die Dorfentwicklung wird im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt.
Die Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.
Anträge, die am 01.03.2017 (Stichtag/Ausschlussfrist) im ALFF Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Da zu einem vollständigen Antrag auch die Stellungnahme der Gemeinde – Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) erforderlich ist, sollten die Anträge bis zum 20.02.2017 im Bauamt der Einheitsgemeinde abgegeben werden.
Informationen zu den Fördermodalitäten und den zur Antragstellung notwendigen Formularen können unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Stichwort Investitionsförderung ländlicher Raum / Stichwort Formulare/Informationen) abgerufen werden. Falls es im Vorfeld zur Antragstellung konkrete Fragen zur Förderfähigkeit, zum Antragsverfahren und den notwendigen Unterlagen gibt, können diese im ALFF Altmark (03931/6330) oder im Bauamt der Stadt Bismark geklärt werden.

Kontakt Stadt Bismark-Herr Teickner:
Tel. 039 089/97652; e-mail: bauamt@stadt-bismark.de