Flurbereinigungsverfahren Autobahn A14 - Schernikau

Aufklärungsversammlung am 23.06.2016 in Schinne

Für das geplante Straßenbauvorhaben:
"Lückenschluss BAB 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin,
Abschnitt VKE 2.1 und 1.5"
wird in Teilgebieten der Einheitsgemeinde Stadt Bismark - Gemarkungen: Schernikau, Belkau, Schinne und im Teilgebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal - Gemarkung: Uenglingen - ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren durchgeführt.

Durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark wurden gemäß § 5 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) alle beteiligten Grundstückseigentümer, Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum sowie die Erbbauberechtigten zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen. Diese Informationsveranstaltung fand am Donnerstag, dem 23.06.2016 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Schinne statt.
Durch das ALFF wurde über die Durchführung des geplanten Verfahrens einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten sowie insbesondere über Ziele, Ablauf, Abgrenzung, Neugestaltung und Finanzierung informiert.
Ziele des Flurbereinigungsverfahrens:
  • Verteilung des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
  • entstehende landeskulturelle Nachteile sollen gemildert bzw. vermieden werden
  • Zerschneidungsschäden gemildert
  • das unterbrochene, örtliche Wege- und Gewässernetz soll den neuen Verhältnissen angepasst werden
Das vorläufige Verfahrensgebiet umfasst:
  • Gemarkung Schernikau, teilweise Fluren 1, 2, 3 und 4
  • Gemarkung Belkau, ganze Fluren 1 und 2 und teilweise Flur 3
  • Gemarkung Schinne, teilweise Fluren 1 und 2
  • Gemarkung Uenglingen, teilweise Flur 3
Das Verfahrensgebiet wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 2.457 ha umfassen.


Flurbereinigungsverfahren Autobahn A14 - Schernikau