Eichen bis zum 30. September zur Eichenprozessionsspinnerbekämpfung melden

Eichen auf eigenem Grund und Boden bis zum 30. September zur Eichenprozessionsspinnerbekämpfung melden

Um die gesundheitlichen Gefahren für die Menschen und eine noch weitere Ausbreitung des Schädlings zu mindern, führt der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Einheits- und Verbandsgemeinden im Jahr 2021 mechanische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen aus der Luft und vom Boden durch.
An der gemeinsamen Aktion im nächsten Jahr können sich auch private Baumbesitzer wieder beteiligen. Es ist vorgesehen befallene Eichen zu behandeln, in deren Umfeld eine Gefährdung von Menschen zu erwarten ist. Diese Eichen sollten sich in Ortslagen, an Verkehrswegen, an Waldrändern oder in der freien Landschaft befinden.
Meldefrist zur EPS Bekämpfung 2021: 30. September 2020

Bei der Meldung ist anzugeben, ob eine mechanische Bekämpfung durch Absaugen erfolgen soll oder eine chemische Bekämpfung mittels Biozid mit Bodengerät oder aus der Luft. Die Meldung erfolgt über die jeweils zuständigen Einheits- und Verbandsgemeinden. Für Privatwaldflächen sind die örtlich zuständigen Betreuungsforstämtern vom Landeszentrum Wald zuständig.

Meldungen bitte an das:

Ordnungsamt der Stadt Bismark (Altmark)
Herrn Pauls
Telefon: 039089 976-40
eMail: ordnungsamt@stadt-bismark.de


Bitte geben Sie den Standort und die Anzahl der Bäume an.


Infos & Kontakt
Umweltamt des Landkreises Stendal
Telefon 03931 607246

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