Ehemalige Grundschule braucht schlüssiges Nachnutzungskonzept
Im gleichen Atemzug mit der Aufgabe der Schule haben wir dafür geworben, zeitnah eine Nachnutzung der Dobberkauer Schule vorzubereiten, stellt Verena Schlüsselburg fest. Erfolgreiche Modelle habe man im eigenen Verantwortungsbereich an den Standorten Meßdorf und Kläden, die sogar bundesweit als modellhaft gewürdigt wurden, vorzuweisen, so die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) weiter. Während in der ehemaligen Sonderschule in Meßdorf inzwischen eine ambulante Betreuungseinrichtung ihren Platz gefunden hat und sich in der ehemaligen Grundschule seit vielen Jahren das Meßdorfer Bürgerhaus befindet, wurde die frühere Sekundarschule in Kläden erfolgreich in ein Wohnobjekt mit angeschlossenen Sozialeinrichtungen umgebaut.
Verena Schlüsselburg: Ähnliche Modelle können wir uns auch für das am Ortsrand von Dobberkau gelegene Objekt vorstellen, das zudem mit der Sporthalle, der sanierten Kegelanlage, dem Sportplatz und dem Dorfgemeinschaftshaus ein interessantes Ensemble bildet. Die Nachnutzung ist Teil der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Altmark für die laufende Förderperiode (2014-20209 der Europäischen Union. Der Umgang mit dem demografischen Wandel und alternative Nutzungen für leergefallene kommunale Infrastruktureinrichtungen stehen ganz oben auf der Tagesordnung für den LEADER-Prozess in der Region, hebt Verena Schlüsselburg hervor. Man gehe fest davon aus, dass die in Aussicht stehenden Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt die Unterstützung entsprechender Umbaumaßnahmen möglich machen und europäische Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden können, ist sich die Vorsitzende der LAG Mittlere Altmark sicher.
Die Landesregierung prüft gegenwärtig 23 vorliegende Konzepte aus allen Regionen Sachsen-Anhalts. Bis Ende August sollen jene Gebiete ausgewählt werden, die künftig im Rahmen des LEADER-Prozesses gefördert werden können. Für kommunale Projekte waren bisher bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung möglich; den verbleibenden Teil der Finanzierung mussten die Kommunen aus eigenen Haushaltsmitteln beisteuern.