Corona-Update: Inzidenz unter 150 - das gilt ab Mittwoch, den 12.05.2021
[Die Informationen basieren auf der Grundlage der vom Landkreis veröffentlichten Pressemitteilungen rund um die aktuelle Pandemielage]
Im Großen und Ganzen bleiben Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen bestehen. Auch Gaststätten und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Also alles wie gehabt, außer in den folgenden wichtigen Bereichen:
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Der Inzidenzwert von 165 wurde an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, liegt aber weiterhin oberhalb der Marke von 100.
Daraus folgt:
- Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Erwachsenenbildung u. ä. findet im Wechselunterricht statt.
Wechselunterricht bedeutet, dass eine Klasse bzw. Lerngruppe in zwei Halbgruppen aufgeteilt wird. Soweit es personell und räumlich in der Schule möglich ist, sollen die Halbgruppen parallel in zwei voneinander getrennten Räumen unterrichtet werden. Dort wo paralleler Unterricht nicht möglich ist, werden die Halbgruppen jeweils im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule unterrichtet. Die zu Hause befindliche Halbgruppe wird mit Aufgaben im angemessenen Umfang versorgt, aber nicht im Distanzunterricht unterrichtet. Auf die Aufteilung in Halbgruppen kann verzichtet werden, wenn in einer Klasse bzw. Lerngruppe ohnehin so wenige Schülerinnen und Schüler lernen, dass durchgängig der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. - Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege findet in eingeschränkten Regelbetrieb statt. Damit gelten die Regelungen vor Schließung der Einrichtung.
Voraussetzung:
- Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte
- Test von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften: 2 mal pro Woche mittels eines anerkannten Tests
Geschäfte / Gastronomie / Tourismus
Die Inzidenz von 150 wurde an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, liegt aber weiterhin oberhalb der Marke von 100.
Daraus folgt:
- Die Öffnung von Ladengeschäften gemäß Impfschutzgesetz ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung zulässig, mit folgenden Einschränkungen:1 Kunde pro 40 Quadratmeter
Vorlage eines negativen Testergebnisses, nicht älter als 24 Stunden
Erfassung der Kontaktdaten durch den Betreiber
Maskenpflicht FFP2 oder med. Gesichtsmaske - Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig
- Ohne Terminbuchung öffnen: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel
- Regeln für die ausgenommenen Geschäfte: Beschränkung der Kundenzahl je Quadratmeter, Abstand von 1,5 m zwischen Kunden muss eingehalten werden können, Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinische Gesichtsmaske
- die Öffnung von Gaststätten ist untersagt, Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt möglich
- die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.
An allen anderen Regelungen ändert sich nichts, da der Inzidenzwert von 100 nicht unterschritten worden ist.
Impfen
Aufgabe des Impfzentrums im Landkreis ist es, den vorhandenen Impfstoff effektiv und schnell zu verimpfen. Diese Aufgabe wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um den Leiter Friedhelm Cario seit Dezember 2020 sehr erfolgreich umgesetzt.
Mittlerweile ist das Impfzentrum in der Lage, täglich 360 Personen zu impfen. Zusätzlich werden ab dem 11.05.2021 die Großimpfaktionen für die Zweitimpfungen 76+ in den Einheits- und Verbandsgemeinden stattfinden.
Im Moment erfolgt die Impfstoffverteilung Deutschlandweit und auch für den Landkreis Stendal nach einem geänderten Modell. Deutlich mehr als die Hälfte des Impfstoffes erhalten nunmehr die niedergelassenen Ärzte und nicht mehr die Impfzentren.