Bundestagswahl am 23.02.2025 - Fristen zur Briefwahl
Den Wahlberechtigten der Einheitsgemeinde werden ab Ende der 4. KW bis spätestens 02.02.2025 die Wahlbenachrichtigungskarten zugehen. Die Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl sind, insbesondere für die Beantragung von Briefwahlunterlagen, sehr kurz bemessen sind.
Aus diesem Grund weist die Stadt Bismark (Altmark) auf folgendes hin:
- Briefwahlunterlagen sollten frühzeitig im Einwohnermeldeamt beantragt werden
(z.B. schriftlich, persönlich, per Fax, per E-Mail oder online unter www.stadt-bismark.de) - Es wird der Online-Wahlscheinantrag empfohlen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift
- Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten erfolgt erst nach Zulassung der Bewerber, frühestens ab dem 04.02.2025 und spätestens ab dem 10.02.2025
- Aufgrund der Postlaufzeiten die ggf. die Wahlscheinanträge, die Briefwahlunterlagen und die ausgefüllten Wahlunterlagen der Wahlberechtigten benötigen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich nach Erhalt auszufüllen und per Post an die Briefwahlstelle zu senden
- Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag (23.02.2025) bis 18 Uhr bei der Briefwahlstelle eingehen
Näheres ist den Öffentlichen Bekanntmachungen in den amtlichen Schaukästen der Ortschaften zu entnehmen. Die Bekanntmachungen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadt Bismark (Altmark).
Stadt Bismark (Altmark)
gez. A. Schwarz
Bürgermeisterin