Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht

am Dienstag, 28. August 2018, von 9 bis 17 Uhr im Bürgerhaus in Bismark.

Aus der Pressemitteilung des Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED Diktatur: 

Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED Diktatur
(bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt ihre individuellen, wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.

Nächster Beratungstag ist:
wann: am Dienstag, 28. August 2018, von 9 bis 17 Uhr
wo: Bürgerhaus, Sitzungsraum,Breite Straße 49, 39629 Bismark (Altmark)

– Fristablauf zum 31.12.2019 beachten! –

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger
Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
- zu Unrecht Inhaftierte,
- Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
- Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
- Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
- Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von   
  Opfern,
- Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
- Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist
der Personalausweis vorzulegen.

Weiterhin erfolgt eine Beratung
- zu Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen(strafrechtliche, 
  verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist 31.12.2019)
- monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
- Kinderheimen
- Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
- der Stiftung Anerkennung und Hilfe (Antragsfrist 31.12.2019).

Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 30–40 Besucherinnen und Besucher
die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird. Unterstützt werden
die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus
politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.

Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
(bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de