Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben: L 15n Ortsumgehung Schernikau
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben: L 15n Ortsumgehung Schernikau in den Gemarkungen Schernikau und Steinfeld (Landkreis Stendal)
Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes
vom 26.11.2013 (Az.: 308.5.1-31037-F1.09)
1. - Der o. g. Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit
vom 02.01.2014 bis einschließlich 15.01.2014
während der Dienststunden
montags | 07.15 Uhr | bis | 16.00 Uhr |
dienstags | 07.15 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
mittwochs | 07.15 Uhr | bis | 16.00 Uhr |
donnerstags | 07.15 Uhr | bis | 16.00 Uhr |
freitags | 07.15 Uhr | bis | 12.30 Uhr |
in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark,
im Bauamt, Raum 2.1.6. zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
2. - Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
3. - Mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss (gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 74 Abs. 4 VwVfG) auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
4. - Ab 2. Januar 2014 wird der Planfeststellungsbeschlusszusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamteshttp://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de/zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a VwVfG).
Bürgermeisterin