Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben: L 15n Ortsumgehung Schernikau

Einheitsgemeinde Bismark (Altmark), den 18.12.2013

Bekanntmachung


Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben: „L 15n Ortsumgehung Schernikau“ in den Gemarkungen Schernikau und Steinfeld (Landkreis Stendal)

Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes
vom 26.11.2013 (Az.: 308.5.1-31037-F1.09)

1. - Der o. g. Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit
        
vom 02.01.2014 bis einschließlich 15.01.2014
während der Dienststunden

 montags  07.15 Uhr    bis   16.00 Uhr  
 dienstags  07.15 Uhr  bis   18.00 Uhr
 mittwochs  07.15 Uhr  bis   16.00 Uhr
 donnerstags    07.15 Uhr  bis   16.00 Uhr
 freitags  07.15 Uhr  bis   12.30 Uhr

in der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, 39629 Bismark,
im Bauamt, Raum 2.1.6. zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

2. - Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

3. - Mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss (gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 74 Abs. 4 VwVfG) auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

4. - Ab 2. Januar 2014 wird der Planfeststellungsbeschlusszusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamteshttp://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de/zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a VwVfG).

Verena Schlüsselburg - Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
                                    
Bürgermeisterin