Aufruf zur Meldung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in der Einheitsgemeinde

Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners war auch in diesem Jahr wieder sehr umfangreich. Wie in den Vorjahren koordinierte der Landkreis Stendal die Bekämpfung vom Boden und aus der Luft. Die Baumbestände wurden vom Ordnungsamt fortlaufend überwacht. Dennoch zeigte sich, dass neben den bekannten und behandelten Flächen auch ein Befall an bisher unauffälligen Baumbeständen festzustellen ist.

Um die Ausbereitung des Eichenprozessionsspinners möglichst genau zu erfassen und weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen wirkungsvoll veranlassen zu können, bittet das Ordnungsamt um die Mithilfe der Bürger.

Wer befallene Bäume bzw. Baumgruppen kennt, die einen Befall durch den Eichenprozessionsspinner haben, wird gebeten, dies dem Ordnungsamt der Einheitsgemeinde Stadt Bismark bis 12.07.2019 zu melden.

Kontakt EHG:
Email:ordnungsamt@stadt-Bismark.de, Tel.-Nr. 039089/97640, - 43.