Am 15.11.2013 ist die vierte Rate für Steuern und Beiträge fällig!
Lassen Sie es nicht auf eine Mahnung und die anschließende Einleitung der Vollstreckung ankommen. Dies bringt unnötige Gebühren mit sich, die Sie als Steuerzahler zu tragen haben.
Für die Zuordnung aller Einzahlungen und zur Vermeidung von Fehlbuchungen ist das Kassenzeichen anzugeben.
In diesem Zusammenhang soll nochmals auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren hingewiesen werden.
Mit nachfolgend abgedruckter Vorlage können Sie der Kasse der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Kasse zieht dann zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten die Steuern ein.Zusätzliche Gebühren entstehen dadurch nicht.
Das Verfahren ist für die Steuerzahler einfach und bequem. Steuerfälligkeiten werden nicht vergessen und eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten haben ist nicht zu erwarten.
NutzenSie die Vorteile und schicken Sie diesen Vordruck an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in 39629 Bismark .