30. Oktober Corona update – Hotspot Stendal
Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen untersagt.
Im Landkreis Stendal tritt mit dem heutigen Tag die „Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Veranstaltungen“ in Kraft. Private und Öffentliche Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen sind im Landkreis Stendal verfügungsgemäß untersagt.
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt bei 44. Derzeit sind 365 Personen in vierzehntägiger Quarantäne. Die Zahlen sind dynamisch. Eventuelle Abweichungen zu Kennziffern anderer Quellen können auftreten.
Stendal ist Corona-Hotspot
Von gestern auf heute stieg die Zahl der positiv getesteten um weitere Corona-Fälle an.
Überwiegend sind die Fälle einer Stendaler Familienfeier zuzuordnen, deren Auswirkungen seit Wochenbeginn das Gesundheitsamt beschäftigt.
Zwei der neuen Fälle ziehen Maßnahmen in Einrichtungen nach sich. So wurden heute Quarantänezeiten für sieben Schüler und vier Mitarbeiter der Förderschule in Tangermünde angeordnet. In der Stendaler Kommarowschule ist derzeit eine achtzehnköpfige Schulklasse in Quarantäne. In beiden Einrichtungen wurde jeweils ein Schüler positiv getestet.
Landrat Patrick Puhlmann fordert Menschen auf, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren: „Auf Kontakte und Feiern, die nicht notwendig sind, sollten auch schon an diesem Wochenende alle verzichten, auch wenn die bundesweiten Regelungen erst ab Montag greifen. Damit leistet jeder einen wichtigen Eigenbeitrag.“
Landkreis Stendal veröffentlicht Allgemeinverfügung
Auf Grund der in den letzten Tagen stark steigenden Zahlen der Corona-Fälle sieht sich der Landkreis Stendal gezwungen bereits vor Beginn der bundesweiten Regelungen ab Montag zu handeln. Landrat Puhlmann unterzeichnete deshalb heute eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung. Personentreffen mit einer Anzahl über 25 sind demnach schon ab dem morgigen Samstag, 31.10.20, untersagt. Verstöße werden ordnungsrechtlich abgehandelt.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt veröffentlicht heute, am 30. Oktober, eine neue Verordnung. Für den Zeitraum 02. November bis 30. November gelten die Regelungen des Landes.
Anlage:
Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Veranstaltungen als PDF
https://www.landkreis-stendal.de/de/coronabekannamachungen/neue-regelungen.html