Ausschreibung Grundstücksverkauf in Bismark
Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) beabsichtigt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 221 m² vom Flurstück 17/1 der Flur 1 in der Gemarkung Bismark und das Flurstück 342 (419 m²) der Flur 1 in der Gemarkung Bismark, gelegen an der Kreuzung Karl-Marx-Straße/ Döllnitzer Straße in der Ortschaft Bismark, an den Meistbietenden zu veräußern. (siehe Kartenauszug)
Die Fläche ist mit 3 Bäumen bestanden und unbebaut.
Eine mögliche Bebaubarkeit ist durch den Erwerber beim Bauordnungsamt des Landkreises Stendal zu erfragen.
Eine Fläche von ca. 20 m² unterliegt den Regelungen nach § 6 Gefahrenabwehrverordnung Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark).
Die anfallenden Vermessungskosten sind bereits im Mindestgebot enthalten.
Die Nebenkosten der Grunderwerbsteuer und den Notarvertrag liegen beim Erwerber.
Mindestgebot: 12.000,00 €
Angebote sind schriftlich bis zum 30.10.2024 13:00 Uhr an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Bauamt, Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark) zu richten.
Den Umschlag der Angebotsabgabe zusätzlich beschriften mit:
„Bitte nicht öffnen! - Angebot-Grundstückskauf Bismark“
Die Angebotsöffnung ist öffentlich und wird am 30.10.2024 um 13:15 Uhr im Bauamt Stadt Bismark, Breite Str.11, Zi. 1.13, vorgenommen.